Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit bei Logo-Design, Branding und Printdesign – verständlich formuliert, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Isabel Schlosser, Schlosser Digital & Print Agency (nachfolgend „Designerin“), und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Grafikdesign, insbesondere Logo-Design, Branding, Corporate Design und Printdesign.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen; ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Designerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Designerin sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Designerin mit der Ausführung beginnt.
Auf der Website genannte Preise sind unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich ist ausschließlich das individuelle schriftliche Angebot.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Logo-Projekt drei Konzeptentwürfe und zwei Korrekturrunden für die gewählte Richtung; Printmedien enthalten eine Korrekturrunde. Eine Korrekturrunde ist die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurfsstand.
Zusätzliche Entwürfe, weitere Korrekturrunden, Änderungen nach Freigabe oder Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden vorab angekündigt, schriftlich beziffert und erst nach Ihrer Freigabe nach Aufwand abgerechnet. Umsatzsteuer fällt gemäß § 19 UStG nicht an.
Die Designerin ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Texte, Bilder, Logos und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und erteilt Freigaben und Rückmeldungen zeitnah. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Materialien die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Materialien entstehen.
Die inhaltliche und rechtliche Prüfung von Texten (z. B. Pflichtangaben, Markenrechte, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit) obliegt dem Auftraggeber. Eine Markenrecherche ist nicht Bestandteil der Leistung, kann aber gesondert beauftragt werden.
5. Termine
Angegebene Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und setzen ein vollständiges Briefing sowie zeitnahe Rückmeldungen voraus. Verbindliche Termine bedürfen der Vereinbarung in Textform. Ereignisse, die die Designerin nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.
6. Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Designerin ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Designerin lautet DE465082431. Fremdkosten wie Druck, Schriftlizenzen, Bildmaterial oder Versand werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme fällig; der Restbetrag ist mit Lieferung der finalen Daten fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als sechs Wochen kann die Designerin Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt stellen.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Die Designerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die folgenden Rechte ein:
- Logo und Corporate-Design-Elemente: ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung.
- Printmedien und sonstige Gestaltungen: einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Nutzung für andere Zwecke oder eine Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Designerin.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei der Designerin. Nicht gewählte Entwürfe, Konzepte und Vorstufen bleiben Eigentum der Designerin und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
Die Designerin ist berechtigt, die erstellten Arbeiten als Referenz auf ihrer Website, in Portfolios und in sozialen Medien zu zeigen und dabei den Auftraggeber zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Auf Drucksachen wird kein Urhebervermerk angebracht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Anmeldung eines Logos als Marke obliegt dem Auftraggeber. Die Designerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Entwurf frei von älteren Rechten Dritter ist; sie führt jedoch keine bewusste Anlehnung an bestehende Marken durch.
8. Druck und Fremdleistungen
Übernimmt die Designerin die Druckabwicklung, handelt sie als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder beauftragt die Druckerei nach vorheriger Kostenfreigabe im eigenen Namen. Druckkosten werden zu den Konditionen der Druckerei zuzüglich einer vereinbarten Abwicklungspauschale weiterberechnet.
Vor der Druckfreigabe erhält der Auftraggeber einen Prüf-PDF. Mit der Freigabe in Textform bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit von Inhalten, Rechtschreibung, Maßen und Farben. Für Fehler, die nach Freigabe entdeckt werden, haftet die Designerin nicht.
Drucktechnisch bedingte, geringfügige Abweichungen in Farbe, Papier und Beschnitt stellen keinen Mangel dar. Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich.
9. Abnahme und Gewährleistung
Die Lieferung der finalen Daten gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform Mängel rügt. Bei berechtigten Mängeln kann die Designerin nachbessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern.
Gestalterische Fragen des Geschmacks sind kein Mangel, sofern die Gestaltung dem Briefing und den freigegebenen Entwürfen entspricht.
10. Haftung
Die Designerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich; die Designerin bewahrt Projektdaten ohne Verpflichtung für mindestens zwölf Monate auf.
11. Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Fremdkosten zu vergüten. Bei Kündigung nach Vorlage der Konzeptentwürfe ist mindestens die Anzahlung von 50 % geschuldet. Nutzungsrechte an bereits vorgelegten Entwürfen gehen bei Kündigung nicht über.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 7. September 2026