Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-08-08
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen zwischen Isabel Schlosser, Schlosser Digital&Print und dem Auftraggeber. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge des Auftragnehmers. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die im Angebot beschriebene Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an von ihm beigestellten Materialien, insbesondere Texten, Bildern, Marken und Daten, über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen, die auf einer unterbliebenen oder verspäteten Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Entwürfe, Korrekturen und Abnahme
Der Auftragnehmer erbringt seine gestalterischen Leistungen im Rahmen des vereinbarten Umfangs frei von Weisungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag zwei Korrekturschleifen je Entwurfsstufe. Weitergehende Änderungen sowie Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen abgerechnet.
Der Auftraggeber prüft die Arbeitsergebnisse unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie als abgenommen. Erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Bereitstellung keine Rüge in Textform, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
Die Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf wettbewerbs-, marken- und presserechtliche Zulässigkeit, ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
§ 5 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den abgenommenen finalen Arbeitsergebnissen das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Die Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
An nicht ausgeführten Entwürfen, Zwischenständen, Skizzen und verworfenen Varianten verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit dadurch in das Urheberpersönlichkeitsrecht eingegriffen wird. Die Anwendung eines übergebenen Designsystems im Rahmen der mitgelieferten Regeln gilt nicht als Bearbeitung in diesem Sinne.
Rechte an eingesetzten Fremdleistungen, insbesondere Schriftlizenzen, Bildrechte und Software, sind nicht Bestandteil der Rechtseinräumung. Der Auftragnehmer weist auf erforderliche Lizenzen hin, ihr Erwerb obliegt dem Auftraggeber.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Projekten mit einem Volumen ab 10.000 € netto ist eine Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit einer Laufzeit über acht Wochen erfolgt eine monatliche Abrechnung nach Leistungsfortschritt.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Reise-, Produktions- und Fremdkosten werden nach Absprache gesondert berechnet und sind vor Beauftragung abzustimmen.
§ 7 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag vor Fertigstellung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Laufende Betreuungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Freigabe von Druck- und Produktionsdaten. Nach erteilter Freigabe entfällt eine Haftung des Auftragnehmers für übersehene Fehler.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen nach Veröffentlichung zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.